Electronic project application platform for NHR

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die RWTH Aachen ist bemüht, ihre Webanwendungen Jards für NHR (https://jards.nhr-verein.de/), Jards für RWTH (https://jards.itc.rwth-aachen.de/) und Jards für Coscine (https://jards.coscine.de/) im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.  

Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert den Umsetzungsstand für die genannten Webanwendungen gemäß der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen.

Die Überprüfung der genannten Webanwendungen erfolgt mithilfe eines Selbsttests kontinuierlich über Stichproben. Es kann Konformität nur für einzelne Seiten ermittelt werden.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese genannten Webanwendungen sind mit der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen aufgrund der folgenden Feststellungen nur teilweise vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte:

  • Die Seitenstruktur bzw. die Anordnung der Elemente ist für den sehenden Nutzenden nicht als Tabelle wahrnehmbar. Wohl aber wird dem Nutzenden eines Screenreaders auf jeder Seite eine Tabelle angekündigt, da diese beim Layout der Seite benutzt wurde.
  • Statusmeldungen sind lediglich farblich hervorgehoben. Der Screenreader kann die Stelle, an der eine Statusmeldung erscheint, nicht identifizieren.
  • Das Menü bzw. die Seitennavigation ist für Nutzende eines Screenreaders nicht als übergeordnetes Menü wahrnehmbar.
  • Auf jeder Seite gibt es Kontrastfehler.
Wir arbeiten derzeit daran, die Barrieren so schnell wie möglich zu beheben.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 20.07.2023 erstellt.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von genannte Webanwendungen aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Feedback-Formular unter: Formular

Sie können uns auch per Post, per E-Mail oder telefonisch kontaktieren: 

Abteilung 5.5 - IT-Strategie und IT-Organisation
Ursula Schwieren
Templergraben 55
52062 Aachen
Telefon: 0241 80 94287
E-Mail: ursula.schwieren@zhv.rwth-aachen.de

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet.

Wenn Sie ein Ombudsverfahren wünschen, füllen Sie bitte den entsprechenden Antrag Antrag aus und senden ihn per Post oder E-Mail an die Ombudsstelle. Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen:

Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de